Umgangs- und Sorgerecht

Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes und der Eltern. Jeder Vater und jede Mutter hat ein Recht darauf Umgang mit seinen/ihren Kindern zu haben - es sei denn der Umgang würde dem Kindeswohl schaden.

Häufig wird der Umgang so geregelt, dass der nicht im Haushalt lebende Elternteil sein Kind jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag sieht.

Wenn die Elternteile nahe beieinander wohnen, können auch häufigere Kontakte stattfinden. So zum Beispiel auch das sogenannte Wechselmodell mit wöchentlichen Wechseln der Kinder in den Haushalt des anderen Elternteils.

Mit zunehmendem Alter der Kinder bestimmen diese Dauer und Häufigkeit von Umgangskontakten immer mehr mit.

Es ist sehr wichtig, umgehend nach einer Trennung den Kontakt zu den Kindern aufrechtzuerhalten. Nur so kann die Eltern-Kind-Beziehung die Trennung der Eltern mit wenig Schaden überstehen.

Das Sorgerecht umfasst alle grundsätzlichen das Kind betreffenden Entscheidungen. Dazu gehören z.B. die Anmeldung im Kindergarten, die Einschulung, der Wohnort des Kindes sowie Entscheidungen über die Durchführung von wichtigen medizinischen Behandlungen.

Das Sorgerecht haben bei ehelichen Kindern automatisch beide Elternteile. Bei nichtehelichen Kindern hat die Mutter das alleinige Sorgerecht; es sei denn es wurde eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben.

Bei Eltern, die nicht verheiratet sind, ist es daher ratsam die Frage der elterlichen Sorge zu klären.

Es besteht die Möglichkeit beim Familiengericht einen Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge zustellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht durch Beschluss die elterliche Sorge dann auch auf den Kindesvater überträgt ist recht hoch.

Gerade bei Fragen den Umgang und das Sorgerecht betreffend sollten Sie besser früher als später anwaltlichen Rat einholen.

 

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