Unterhalt

Die Frage, ob Sie einen Unterhaltsanspruch haben oder zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind, stellt sich im Falle einer Trennung häufig sehr schnell. Gerade wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, gelten besondere Anforderungen an den Unterhaltspflichtigen.

Die genaue Berechnung der Höhe des Ehegatten- und Kindesunterhaltes ist sehr komplex und aufwendig. Sie sollte immer von einem Fachmann durchgeführt werden. Jede falsche Berechnung Ihrer Unterhaltsansprüche kann finanzielle Auswirkungen für Jahre haben.

Unterhaltsforderungen müssen konkret beziffert werden. Die Höhe der Forderung muss also genau angegeben werden. Hierzu werden deshalb Auskünfte über sämtliche Einkünfte der Ehegatten benötigt. Nicht immer sind jedoch die Ehepartner bereit ihr Einkommen offen zu legen. Es ist jedoch so, dass direkte Verwandte und Eheleute verpflichtet sind, einander Auskünfte über Einkünfte und Vermögen zu geben. Dieser Auskunftsanspruch ist sogar gerichtlich durchsetzbar.

Sind sämtliche Einkünfte erteilt und das unterhaltsrechtliche Nettoeinkommen ermittelt, kann Anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnet werden, in welcher Höhe Unterhaltszahlungen zu leisten sind. Sie finden die aktuelle Düsseldorfer Tabelle in unserem Mandantenbereich.
Für die Berechnung von Ehegatten- und Elternunterhalt gelten andere Grundsätze, welche wir Ihnen gerne im Rahmen einer Beratung erläutern.

Wir beraten Sie in allen unterhaltsrechtlichen Fragen von der Berechnung des unterhalts-rechtlichen Einkommens bis zur Vollstreckung von Unterhaltstiteln.

 

Kanzlei Uebe

Vor dem Delltor 8
46459 Rees

Telefon: 02851 9677101
info@kanzlei-uebe.de

Öffnungszeiten:
MO - FR    9:00 - 12:00 Uhr
MO - MI 15:00 - 17:00 Uhr
DO 15:00 - 17:00 Uhr
Sowie nach Terminabsprache

Anfahrt

Rechtsgebiete

Familienrecht (Fachanwalt), Erbrecht, Inkasso, Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht

Mandantenportal