Der Zugewinn ist das, was die Ehepartner in der Ehezeit an Vermögen hinzugewonnen haben. Dieser Zugewinn kann berechnet werden und ist zwischen den Ehegatten auszugleichen. Hintergrund ist, dass beide Ehegatten an dem in der Ehezeit erzielten Gewinn beteiligt werden sollen.
Dies betrifft den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Mit einem Ehevertrag kann dieser Güterstand ausgeschlossen werden. Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein.
Im Falle einer Trennung ist es daher sinnvoll sich schnellstmöglich auch bezüglich dieser Fragen fachanwaltlich beraten zu lassen.
Gerade die Frage des Zugewinns und die Berechnung von eventuellen Ausgleichsansprüchen ist anspruchsvoll und komplex. Es kann nur empfohlen werden sich rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.