Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung und Hausrat

Der Zugewinn ist das, was die Ehepartner in der Ehezeit an Vermögen jeweils hinzugewonnen haben. Dieser Zugewinn kann berechnet werden und ist zwischen den Ehegatten auszugleichen. Hintergrund ist, dass beide Ehegatten an dem in der Ehezeit erzielten Gewinn beteiligt werden sollen.

Dies betrifft den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Mit einem Ehevertrag kann dieser Güterstand abgeändert oder sogar ausgeschlossen werden. Gerne beraten wir Sie dazu ob und wann dieses sinnvoll ist.

Der sogenannte Hausrat, also die Gegenstände, welche zur gemeinsamen Lebensführung angeschafft wurden, ist ebenfalls zwischen der Ehegatten aufzuteilen.

Sind Immobilien vorhanden, ist auch hier eine Regelung bezüglich des Eigentums zu finden.

Gerade die Fragen des Zugewinns und die Berechnung von eventuellen Ausgleichsansprüchen sind anspruchsvoll und komplex. Es kann nur empfohlen werden sich rechtzeitig fachanwaltlichen Rat einzuholen.

 

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